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Leistungen der Pflegekasse SGB XI

Im Falle von Pflegebedürftigkeit und Anerkennung eines Pflegegrades stehen Ihnen folgenden Pflegesachleistungen nach § 36 und § 41 für die Ambulante Versorgung und  für die Tages- und Nachtpflege monatlich zur Verfügung. Das Budget für die Tages- und Nachtpflege steht somit unabhänging von den Ansprüchen aus der ambulaten Pflege für den Besuch der Tagespflege zur Verfügung. Es findet auch keine Anrechnung auf das Pflegegeld (ambulant) statt.

 

Pflegegrad

Sachleistungen (100%)
Ambulant

Sachleistungen (100%)
Tagespflege

Entlastungsbetrag
nach § 45 b

PG 1

-

-

131,00 € mtl.

PG 2 

796,00 €

721,00 €

131,00 € mtl.

PG 3 

1.497,00 €

1.357,00 €

131,00 € mtl.

PG 4

1.859,00 €

1.685,00 €

131,00 € mtl.

PG 5

2.299,00 €

2.085,00 €

131,00 € mtl.


Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Wenn eine Pflegeperson aus Krankheitsgründen oder zwecks eines Erholungsurlaubes ausfällt oder aus einem anderen Grund die Pflege nicht durchführen kann, werden bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr mit einem Höchstbetrag von  1.685.- Euro für die Ersatzpflege übernommen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne persönlich, individuell und bedürfnisorientiert.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Tagespflege Haus Arche Noah
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