Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI

 

Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI
Leistungen der Pflegekassen
Kurzzeit / – Verhinderungspflege
Der sogenannte Entlastungs- / Betreuungsbetrag nach § 43b für zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von bisher 104 EUR / 208 EUR wird vereinheitlicht und beträgt ab Januar 2017 einheitlich pauschal 125 EUR Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen können Kurzzeitpflege (nur bei vollstationärer Unterbringung ) jährlich bis 1612 EUR und zusätzlich Verhinderungspflege ( auch in Tagespflegeeinrichtungen möglich) jährlich bis 1612 EUR in Anspruch genommen werden.Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

 

Leistungen der Pflegekassen

Der Kostenüberblick für die Tagespflege Haus Arche Noah

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Kurzzeit / – Verhinderungspflege