Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI
Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI Leistungen der Pflegekassen |
Kurzzeit / – Verhinderungspflege |
Der sogenannte Entlastungs- / Betreuungsbetrag nach § 43b für zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von bisher 104 EUR / 208 EUR wird vereinheitlicht und beträgt ab Januar 2017 einheitlich pauschal 125 EUR | Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen können Kurzzeitpflege (nur bei vollstationärer Unterbringung ) jährlich bis 1612 EUR und zusätzlich Verhinderungspflege ( auch in Tagespflegeeinrichtungen möglich) jährlich bis 1612 EUR in Anspruch genommen werden.Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. |
Der Kostenüberblick für die Tagespflege Haus Arche Noah